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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2004

1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB", gelten für die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der HOLD-A-CUP LTD – nachfolgend HOLD-A-CUP genannt - und ihren Kunden.

(2) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB kommen durch Vertragsabschluss zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die Anwendung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.

2 Leistungen von HOLD-A-CUP

(1) HOLD-A-CUP wird die im Rahmenvertrag mit seinen Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, und im Einzelauftrag spezifizierten Leistungen gemäß den nachfolgenden Regelungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. HOLD-A-CUP ist berechtigt, die Erfüllung Ihrer Leistungspflichten durch Erfüllungsgehilfen ihrer Wahl wahrnehmen zu lassen.

(2) Von der Bearbeitung ausgeschlossen sind Daten, die gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Genehmigungen erfordern. Dies gilt insbesondere für Daten bzw. Inhalte, die einen volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalt haben. Der Kunde stellt HOLD-A-CUP diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung gilt für alle Ansprüche, die sich aus der Verletzung der Rechte Dritter durch die zu verarbeitenden Daten ergibt.  

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3 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, HOLD-A-CUP innerhalb eines Monats jede Änderung der Kundendaten schriftlich anzuzeigen.

(2) Der Kunde wird HOLD-A-CUP alle zur Abwicklung der vereinbarten Leistungen notwendigen Daten, Vorkassenzahlungen und Unterlagen, die zur administrativen, organisatorischen und technischen Vorbereitung und Durchführung der Leistung erforderlich sind, rechtzeitig vor Beginn der Leistung zur Verfügung stellen.

(3) Stellt der Kunde die für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Daten, Vorkassenleistungen und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht den Formatvorgaben entsprechend zur Verfügung, kann der Kunde keinen Anspruch wegen fehlender, verzögerter oder unvollständiger Ausführung des Auftrages geltend machen.

(4) Seine Zahlungsverpflichtung für fehlerhaft produzierte Leistungen und sonstigen Unterlagen bleibt bestehen, es sei denn, der Mangel war für HOLD-A-CUP vorab feststellbar.  

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4 Vergütung und Abrechnung

(1) Der Kunde hat die im Einzelauftrag vereinbarten Entgelte ohne Abzug von Skonto zu zahlen.

(2) Die Entgelte sind sofort nach Eingang der Rechnung beim Kunden fällig.

(3) Einwendungen des Kunden gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.

(4) Änderungen der Entgelte werden dem Kunden durch HOLD-A-CUP elektronisch oder schriftlich mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei HOLD-A-CUP eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert.

(5) Zahlungsansprüche von HOLD-A-CUP verjähren in fünf Jahren.  

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5 Gewährleistung und Haftung

(1) (Für Werbeaufdrucke) Der Kunde übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der verbreiteten Informationen im Zusammenhang mit seinen individuell gedruckten Becherhaltern. Er steht insbesondere dafür ein, dass der Inhalt der Informationen nicht gegen das Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, gegen gewerbliche  Schutzrechte und Urheberrechte, das Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie sonstige Rechte Dritter verstößt. Im Falle eines Verstoßes ersetzt der Kunde HOLD-A-CUP einen aus dem Verstoß entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, und stellt HOLD-A-CUP von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes geführten Rechtsstreites tritt der Kunde auf Verlangen von HOLD-A-CUP dem Streit auf Seiten von HOLD-A-CUP bei.

(2) Der Kunde hat Mängel der Leistungen von HOLD-A-CUP, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar oder festgestellt, unverzüglich nach Kenntniserhalt anzuzeigen.

(3) Sofern ein Mangel der Leistung von HOLD-A-CUP vorliegt, ist HOLD-A-CUP berechtigt, Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder das Entgelt herabsetzen (mindern).

(4) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit HOLD-A-CUP ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.

(5) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden und seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwei Jahren. Abweichend von vorgenanntem Satz 1 verjähren vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden und seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, sowie das Recht, gemäß § 5 Ziffer 2. Satz 1 Nacherfüllung zu verlangen, in einem Jahr. Vorgenannte Sätze 1 und 2 gelten nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.  

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6 Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

(1) Die Abtretung von Rechten aus dem Rahmenvertrag, den einzelnen Leistungsverträgen und die Übertragung dieser Verträge insgesamt bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HOLD-A-CUP.

(2) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegenüber vertraglichen Ansprüchen von HOLD-A-CUP oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

7 Datenschutz

(1) HOLD-A-CUP weist darauf hin, dass persönliche Daten seiner Kunden elektronisch verarbeitet werden. HOLD-A-CUP respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und behandelt persönliche Daten von Nutzern vertraulich. Die Daten dürfen von HOLD-A-CUP ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden.

(2) HOLD-A-CUP speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Anschrift usw.). Soweit sich HOLD-A-CUP zur Erbringung der Leistung Erfüllungsgehilfen bedient, ist sie berechtigt, die Daten den beauftragten  Dienstleistungsunternehmen zu diesem Zweck im erforderlichen Umfang zugänglich zu machen.  

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8 Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung

(1) Änderungen der AGB und der Leistungsbeschreibung werden dem Kunden elektronisch oder schriftlich mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei HOLD-A-CUP eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert.

(2) Im Falle einer Änderung der AGB und der Leistungsbeschreibung haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zum vorgesehenen Termin des Inkrafttretens der Änderung schriftlich zu kündigen.  

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9 Kündigung:

(1) HOLD-A-CUP ist berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn

- der Kunde sich mit fälligen Entgelten für mindestens zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume oder eines nicht unerheblichen Teils des fälligen Entgelts in Verzug befindet oder

- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zur – gegebenenfalls auch fristlosen – Kündigung aus anderem wichtigem Grund bleibt unberührt.  

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10 Sonstige Bestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist der Sitz der Zweigniederlassung von HOLD-A-CUP, über die der Auftrag erteilt wurde.

(2) Es gilt deutsches Recht. Im Falle der Anwendung zwingender ausländischer Rechtsvorschriften gilt deutsches Recht ergänzend.

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