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Allgemeine
Geschäftsbedingungen 1
Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
nachfolgend „AGB", gelten für die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der (2) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB
kommen durch Vertragsabschluss zustande. Abweichende Bedingungen sind
schriftlich zu vereinbaren. Die Anwendung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Kunden ist ausgeschlossen. 2
Leistungen von HOLD-A-CUP (1) HOLD-A-CUP wird die im Rahmenvertrag mit seinen Anlagen, insbesondere der
Leistungsbeschreibung, und im Einzelauftrag spezifizierten Leistungen
gemäß den nachfolgenden Regelungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns erbringen. HOLD-A-CUP ist berechtigt, die Erfüllung
Ihrer Leistungspflichten durch Erfüllungsgehilfen ihrer Wahl wahrnehmen
zu lassen. (2) Von der Bearbeitung
ausgeschlossen sind Daten, die gegen ein gesetzliches oder behördliches
Verbot verstoßen oder besondere Genehmigungen erfordern. Dies gilt
insbesondere für Daten bzw. Inhalte, die einen volksverhetzenden,
gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalt haben. Der Kunde
stellt HOLD-A-CUP diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei. Die
Freistellung gilt für alle Ansprüche, die sich aus der Verletzung der
Rechte Dritter durch die zu verarbeitenden Daten ergibt. 3
Pflichten des Kunden (1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
HOLD-A-CUP innerhalb eines Monats jede Änderung der Kundendaten
schriftlich anzuzeigen. (2) Der Kunde wird HOLD-A-CUP alle zur Abwicklung der vereinbarten Leistungen notwendigen
Daten, Vorkassenzahlungen und Unterlagen, die zur administrativen,
organisatorischen und technischen Vorbereitung und Durchführung der
Leistung erforderlich sind, rechtzeitig vor Beginn der Leistung zur Verfügung
stellen. (3) Stellt der Kunde die für die Bearbeitung des Auftrages
erforderlichen Daten, Vorkassenleistungen und Unterlagen nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht den Formatvorgaben entsprechend zur Verfügung,
kann der Kunde keinen Anspruch wegen fehlender, verzögerter oder
unvollständiger Ausführung des Auftrages geltend machen. (4) Seine Zahlungsverpflichtung
für fehlerhaft produzierte Leistungen und sonstigen Unterlagen bleibt
bestehen, es sei denn, der 4
Vergütung und Abrechnung (1) Der Kunde hat die im Einzelauftrag vereinbarten
Entgelte ohne Abzug von Skonto zu zahlen. (2) Die Entgelte sind sofort nach Eingang der Rechnung beim
Kunden fällig. (3) Einwendungen des Kunden gegen die Höhe der in Rechnung
gestellten Entgelte sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
Rechnung schriftlich geltend zu machen. (4) Änderungen der Entgelte
werden dem Kunden durch HOLD-A-CUP elektronisch oder schriftlich
mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei HOLD-A-CUP eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert. (5) Zahlungsansprüche von HOLD-A-CUP verjähren in fünf Jahren. 5
Gewährleistung und Haftung (1) (Für
Werbeaufdrucke) Der Kunde übernimmt die alleinige und uneingeschränkte
Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der verbreiteten
Informationen im Zusammenhang mit seinen individuell gedruckten
Becherhaltern. Er steht insbesondere dafür ein, dass der Inhalt der
Informationen nicht gegen das Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, gegen
datenschutzrechtliche Bestimmungen, gegen gewerbliche
Schutzrechte und Urheberrechte, das Wettbewerbs- und Kartellrecht
sowie sonstige Rechte Dritter verstößt. Im Falle eines Verstoßes
ersetzt der Kunde HOLD-A-CUP
einen aus dem Verstoß entstandenen Schaden, einschließlich der
Kosten der Rechtsverfolgung, und stellt HOLD-A-CUP von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen
Dritter auf erstes Anfordern frei. Für den Fall eines aufgrund des
Verstoßes geführten Rechtsstreites tritt der Kunde auf Verlangen von HOLD-A-CUP dem Streit auf Seiten von HOLD-A-CUP bei. (2) Der Kunde hat Mängel der
Leistungen von HOLD-A-CUP, soweit durch zumutbare
Untersuchungen feststellbar oder festgestellt, (3) Sofern ein Mangel der
Leistung von HOLD-A-CUP vorliegt, ist HOLD-A-CUP berechtigt, Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch (4) Schadensersatzansprüche des
Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf
Ersatz vergeblicher (5) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden und
seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwei
Jahren. Abweichend von vorgenanntem Satz 1 verjähren vertragliche
Schadensersatzansprüche des Kunden und seine Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen, die auf einem Mangel der Leistung beruhen,
sowie das Recht, gemäß § 5 Ziffer 2. Satz 1 Nacherfüllung zu
verlangen, in einem Jahr. Vorgenannte Sätze 1 und 2 gelten nicht im
Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 6
Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot (1) Die Abtretung von Rechten
aus dem Rahmenvertrag, den einzelnen Leistungsverträgen und die Übertragung
dieser Verträge (2) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung
durch den Kunden gegenüber vertraglichen Ansprüchen von HOLD-A-CUP oder 7
Datenschutz (1) HOLD-A-CUP
weist darauf hin, dass persönliche Daten seiner Kunden elektronisch
verarbeitet werden. HOLD-A-CUP
respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und behandelt persönliche
Daten von Nutzern vertraulich. Die Daten dürfen von HOLD-A-CUP
ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur
Qualitätssicherung und Marktforschung verwendet werden. (2) HOLD-A-CUP speichert
und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Anschrift
usw.). Soweit sich HOLD-A-CUP zur Erbringung der Leistung Erfüllungsgehilfen
bedient, ist sie berechtigt, die Daten den beauftragten
Dienstleistungsunternehmen zu diesem Zweck im erforderlichen
Umfang zugänglich zu machen. 8
Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Änderungen der AGB und der
Leistungsbeschreibung werden dem Kunden elektronisch oder schriftlich
mitgeteilt. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei HOLD-A-CUP eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert. (2) Im Falle einer Änderung der AGB und der
Leistungsbeschreibung haben beide Vertragsparteien das Recht, den
Vertrag zum vorgesehenen Termin des Inkrafttretens der Änderung
schriftlich zu kündigen. 9
Kündigung: (1) HOLD-A-CUP ist berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen,
wenn - der Kunde sich mit fälligen Entgelten für mindestens
zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume oder eines nicht
unerheblichen Teils des fälligen Entgelts in Verzug befindet oder - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden
beantragt, eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt
wird. (2) Das Recht der Vertragsparteien zur – gegebenenfalls
auch fristlosen – Kündigung aus anderem wichtigem Grund bleibt unberührt. 10
Sonstige Bestimmungen (1) Ausschließlicher
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist der Sitz
der Zweigniederlassung von HOLD-A-CUP, über die der Auftrag erteilt wurde. |
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